Bildungsmagazin

Zulassungsverfahren fürs Wintersemester 2010

(Hintergründe zur Aktuellen Entwicklung in unserem Beitrag zu Entstehung und Sinn von ZVS und Numerus Clausus.)

Die Bewerbungsfristen für einen Studienplatz im Wintersemester endet am 15.7., und es haben sich ein paar Kleinigkeiten geändert. Die Internetseite der ZVS heißt jetzt hochschulSTART.de und bietet Anton und Daisy. Ant-On ist der Antrag Online, die Online-Bewerbung für Studienplätze und Da-I-Sy ist das Daten-Informations-System, mit dem man sich über den aktuellen Stand dieser Bewerbung informieren kann.

Die ZVS selbst ist im Mai zur „Stiftung für Hochschulzulassung“ geworden. Sie übernimmt zunächst die Aufgaben der ehemaligen ZVS. Während allerdings die ZVS die wenigen Studienplätze möglichst transparent und gerecht auf die BewerberInnen verteilen sollte, soll die Stiftung eine Art Service-Dienstleister werden, um das Verfahren zu vereinfachen, das die BewerberInnen und die Hochschulen ansonsten unter sich aushandeln sollen. Die Kultusministerkonferenz erklärt:

Aufgabe der Stiftung ist es, Bewerber bei der Studienplatzwahl und Hochschulen bei der Durchführung der Zulassungsverfahren zu unterstützen. Für die Vermittlung der Bewerber wird die Stiftung als Serviceeinrichtung ein Bewerbungsportal zur Information und Beratung der Studienbewerber, der Aufbereitung der Bewerberdaten, zum Abgleich von Mehrfachzulassungen sowie zur Vermittlung von nichtbesetzten Studienplätzen aufbauen. Die Hochschulen entscheiden darüber, inwieweit sie das Angebot der Stiftung nutzen wollen. Ziel der Einrichtung ist es, die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. In den Studiengängen mit bundesweitem NC ( Medizin, Pharmazie und Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin) übernimmt die Stiftung weiter die Aufgabe, die Studienplätze für das erste Fachsemester nach einem Auswahlverfahren zu vergeben. (Quelle: kmk.org)

Zuletzt war harsche Kritik an der Ineffizienz der aktuellen Zulassungsverfahren zu hören, da laut einem unter Verschluss gehaltenen Bericht der Kultusministerkonferenz im laufenden Semester bundesweit 18.000 Studienplätze unbesetzt geblieben sein sollen. Sven Lehmann von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert deshalb bundeseinheitliche, verbindliche Gesetze. Die Verantwortlichen wollen dagegen am bisherigen Modell festhalten, das Lehmann als „Studienplatzbörse, an der Studierende auf einen Studienplatz spekulieren können“ (Quelle: studis-online.de und read.me bezeichnet.

Geplant ist statt einer verbindlichen Regelung die Einführung einer neuen Software-Infrastruktur, mit der die Vergabe in Zukunft geregelt werden soll. Bundesbildungsministerin Schavan bleibt in einer Pressemitteilung allerdings vorsorglich im Ungefähren, was die Effizienz des Systems angeht.

Wir haben jetzt die Chance, in Kooperation von Bund, Ländern und Hochschulen ein effizientes Studienplatzvermittlungsverfahren zu schaffen.

Und auch beim Einführungszeitpunkt bleibt Schavan vorsichtig:

Gemeinsam werden wir uns dafür einsetzen, dass das Online-Verfahren zur Studienplatzvergabe ab dem Wintersemester 2011/2012 allen Studienbewerbern in Deutschland zur Verfügung steht. (Quelle: bmbf.de

Vielleicht ist das ja nur gerechtfertigte Vorsicht: Für die Entwicklung der Software ist T-Systems zuständig – da wissen wir nicht nur, dass unsere Daten in guten Händen sind. T-Systems ist ja auch unter anderem bei der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte durch eine eigenwillige Interpretation der Zeitpläne und Budget-Vorgaben aufgefallen.