Wehrwissenschaften an der Uni Tübingen?
Viele Universitäten in Deutschland haben mittlerweile eine sogenannte „Zivilklausel“. Eine „Zivilklausel“ ist eine Art Selbstverpflichtung der Universität, Forschung und Lehre nur in den Dienst friedlicher Zwecke zu stellen. So heißt es etwa in der Präambel der Grundordnung der Uni-Tübingen
„Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.“
Doch was genau mit dieser schwammigen Formulierung gemeint ist, dazu gibt es unterschiedliche Auslegungen. Dass die Universität Tübingen es offenbar nicht für problematisch hält, trotz ihrer Zivilklausel eine Dozentin der Bundeswehr-Universität ein Seminar halten zu lassen, in dem es um die Berufschancen von Ethnologen bei der Bundeswehr ging, konnten die Tübinger Studierenden bereits im Jahr 2010 kurz nach Verabschiedung der Zivilklausel feststellen. Doch auch aktuell findet an der Uni -Tübingen Forschung statt, deren Ergebnisse vom Militär genutzt werden können. Das sagt jedenfalls Christoph Marischka von der Informationsstelle Militarisierung aus Tübingen. Er sprach am 29. Januar auf Einladung der SDS-Hochschulgruppe in der Neuen Aula in Tübingen über die „Wehrwissenschaften an der „Exzellenzuniversität“ Tübingen?“.
Ausstrahlungen: Do, 31.01.2013, 11 Uhr und Do, 07.02.2013, 11 Uhr auf der Wüsten Welle Tübingen / Reutlingen
Mi, 06.02.2013, 16 Uhr auf Radio Dreyeckland Freiburg