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Sonderschulpflicht soll in Baden-Württemberg teilweise aufgehoben werden

6. Mai 2009

Sonderschulpflicht soll in Baden-Württemberg teilweise aufgehoben werden

 

Von einem inklusiven Bildungssystem und einer Gleichstellung behinderter Kinder, wie sie in internationalen UN-Abkommen verlangt werden ist Baden-Württemberg aber noch weit entfernt. „Ich sehe keine substanzielle Veränderung und kein wirkliches Wahlrecht der Eltern“ erklärte Ingeborg Höhne-Mack, die Vorsitzende der Tübinger Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gegenüber dem Schwäbischen TAGBLATT. Kultusminister Rau hatte am Montag gegenüber der Öffentlichkeit eine Änderung des Schulgesetzes für das Schuljahr 2010/2011 in Aussicht gestellt. Darin soll die Sonderschulpflicht für Behinderte Kinder aufgehoben werden. Die Sonderschule soll jedoch nicht abgeschafft werden. Mit folgendem Modell soll das Mitspracherecht der Eltern behinderter Kinder etwas aufgewertet werden: Bei sogenannten Bildungskonferenzen sollen in Zukunft Eltern, Lehrer_innen, Sonderpädagog_innen mit der Schulverwaltung gemeinsamn einen geeigneten Lernort für behinderte Kinder finden. Das letzte Wort, so das SCHWÄBISCHE TAGBLATT, „behalten“ allerdings „die Behörden“. Es ist absehbar, dass sich bei dieser Regelung vor allem Eltern mit höherem ökonomischen und kulturellen Kapital durchsetzen können um ihren Kindern eine bessere Zukunft zu sichern. Eltern mit einem sozial und kulturell schwächeren background werden sich in diesen Verhandlungen gegen die Behörden erfahrungsgemäß schwerer durchsetzen können.

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